Betriebshaftpflicht

Wenn gegen Sie als Unternehmer Schadenersatzforderungen gegen gesetzlich begründete Haftpflichtforderungen gestellt werden, greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Sowohl bei Personen- als auch Sachschäden prüft die Versicherung die Haftungslage, wehrt zum einen unbegründete Forderungen ab und bezahlt zum anderen, falls die Forderung begründet ist und Ihr Unternehmen zur Schadenersatzleistung gezwungen wird.

Welche Risiken deckt die Betriebshaftpflichtversicherung?

  • Schäden durch die betriebliche Tätigkeit à Betriebsrisiko
  • Schäden durch betriebliche Anlagen (z.B. Arbeitsgeräte, Baugeräte, …) à Anlagenrisiko
  • Schäden durch hergestellte, mangelhafte Produkte à Produkthaftpflichtrisiko
  • Deckung falls der Sozialversicherungsträger aussteigt à Arbeitsunfallrisiko

aber:

  • keine Ansprüche aus Gewährleistungen für Mängel
  • keine Ansprüche Schäden, die unvermeidbar sind/waren
  • keine Ansprüche aus vertraglich begründeten, nicht gesetzlichen Haftungen
  • keine Ansprüche für Schäden, die aufgrund bewussten Zuwiderhandelns gegen Vorschriften entstanden sind!

Deckungserweiterungen

Die oben angeführten Deckungsbeispiele stellen eine Grunddeckung dar. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Deckungserweiterungen wie zum Beispiel:

  • Allmählichkeitsschäden (Schäden, die erst nach verstrichener Zeit auftauchen)
  • Tätigkeit an unbeweglichen und beweglichen Sachen
  • Be- und Entladen von fremden Fahrzeugen
  • Umweltsachschäden
  • Verwahrung von beweglichen Sachen
  • reine Vermögensschäden
  • Mietsachschäden
  • Sachen der Arbeitnehmer und Besucher
  • Eingestellte Fahrzeuge von Arbeitnehmern und Besuchern
  • Gewerbsmäßige Vermietung/Verleihung von Maschinen und Geräten
  • Ansprüche gesetzlicher Vertreter

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